Sankt Hubertus

Sankt Hubertus, Schutzpatron der Jäger

Etikettenschwindel, Fehlinterpretation oder Vermächtnis?

von Lutz Krüger

Teil 1 von 3

Vorwort

Außerhalb von Kirchenmauern steht Heiligenverehrung in unserer Zeit nicht hoch im Kurs. Der heilige Hubertus ist eine Ausnahme. Kaum ein Heiliger hat in den letzten fünfhundert, eigentlich sogar zwölfhundert Jahren an Popularität so zugenommen wie er.

Nicht nur Kirchen, sondern auch Handwerkergilden, Ordensbruderschaften, Jagdgesellschaften, Schützenvereine, Schleppjagdvereine, Pfadfinderstämme und nicht zuletzt Täuflinge führen seinen Namen.Hubertusmesse mit Bläsern

Um eine zeitgemäße Deutung seiner Legende bemühen sich um den 3. November, seinem Festtag, Vereinsredner in grünem und rotem Rock. Bei kirchlichen Messfeiern schmettern zu seinen Ehren Jagdhörner in Gotteshäusern beider Konfessionen.

Abb.: Hubertusmesse in der Marienkirche zu Suhlendorf, Kreis Uelzen

Nicht allein Jäger lauschen Predigten, die von der Verantwortung des Menschen für die ihm anvertraute Schöpfung handeln. Hubertus ist aktuell. Nicht als historische Person - die Kirche selbst hat ihre Zweifel daran, ob der Bischof von Lüttich für die Legende zuständig ist, die ihm fünfhundert Jahre nach seinem Tode angedichtet wurde und die er sich mit dem heiligen Eustachius teilt. Auch nicht deshalb, weil seine Verehrung lange Zeit - Symbol und Botschaft ins Gegenteil verkehrend - vom feudalen Glanz geprägt war. Vielmehr hat die zeitlose Gewissenserkenntnis von der Verantwortlichkeit gegenüber der Schöpfung durch das strahlende Kreuz im Geweih des "Hubertushirsches" den uns vertrauten christlichen Ausdruck gefunden.

Soll das Bekenntnis der Jäger zur Botschaft des heiligen Hubertus und zum Symbol des Hubertushirsches kein Lippenbekenntnis oder sogar modische Attitüde sein, so müssen sie sich des Weges von früher bis zu heutiger Hubertusverehrung bewusst werden. Nur so kann die Hubertustradition von ablenkendem Beiwerk befreit sowie Fehlinterpretation und falsche Zuordnung in Zukunft vermieden werden.

Warum verehren wir Heilige?Hubertusstatuette

Zu allen geschichtlich fassbaren Zeiten erkennt man den Drang des Menschen, mit Außermenschlichem, Übersinnlichem in Berührung zu kommen und die ihm gesteckten Grenzen zu überschreiten. Man sieht und verehrt im Heiligen eine Erscheinung der Gottheit oder eine Verwirklichung göttlicher sittlicher Eigenschaften. Askese und sittliche Zucht bringen den Heiligen in den Besitz einer unbegreiflichen, zugleich Vertrauen und Schauer erweckenden (numinosen) Macht. Mit ihrer Hilfe vermag er wunderhafte Dinge zu verrichten.

Abb.: Hubertusstatuette, angeblich Meister der Kalkaer Schule, um 1480 –1500, Privatbesitz.

Die Heiligenverehrung erklärt sich aus dem Wunsch des einfachen Frommen, Zuflucht zu Wesen zu suchen, die ihm näher stehen als die unnahbar ferne Gottheit. Der "Heilige" ist dem Menschen in Not, Mühe, Plage und Krankheit des Alltags vertrauter, heimlicher als der unausdenkbar ferne Gott. An den Heiligen wendet er sich um Vermittlung, da er ja selbst einst die Mühsal des Erdenlebens ertragen hat. Heilige sollen an bekanntem Orte (heiliger Stätte) walten und sozusagen als Spezialisten für bestimmte Anliegen nicht nur Verständnis, sondern auch die entsprechende Heilbringer-Fähigkeit besitzen.

Die Heiligenverehrung selbst ist fast so alt wie die Kirche. In der Frühzeit des Christentums wurden als Heilige ausschließlich Märtyrer verehrt, denen um ihres mit dem Leben bezahlten Zeugnisses für Christus das Prädikat "sanctus" zuteil wurde. Von ihnen nahm man an, dass sie als Blutzeugen Christi und Nachfolger in seinem Leiden unmittelbar in den Himmel aufgenommen würden, dass daher ihre Fürbitte bei Gott wirkungsmächtig sei.

Dies änderte sich mit dem Aufhören der Verfolgungszeit dahingehend, dass nun auch Bekennern (confessores) wie auch anderen Verstorbenen (z B. Kirchenvätern, Päpsten, Bischöfen), die ein heiligmäßiges Leben geführt und sich durch besondere Tugenden und Verdienste ausgezeichnet hatten, solch eine Ehre zuteil wurde.

Von der Verehrung zur Heiligsprechung, wie verläuft dieser Prozess?

Gemeinsam war beiden Gruppen die Erhebung zum Heiligen "per viam cultus". Die Anregung des Kultes und seine Ausgestaltung erfolgte im allgemeinen - seltene Ausnahmen von dieser Regel kommen vor - auf Initiative des Volkes. Es wandte sich mit Gebeten und Fürbitten an den betreffenden Verstorbenen und setzte ihn so in besonders enge Beziehung zu Gott, designierte ihn also zum Heiligen.

Anfänglich dem Belieben der Gläubigen überlassen, wird diese Erscheinung, um der allzu weitherzigen Heiligenerhebung durch den Volksglauben Einhalt zu tun, schon im 4. und 5. Jahrhundert der Kontrolle der Bischöfe unterstellt. "Spontan-Kulte" blieben meist örtlich begrenzt. Größere Verbreitung konnten nur solche Kulte erhalten, die wenigstens eine nachträgliche Bestätigung durch kirchliche Stellen erfuhren. Ein "nihil obstat" des zuständigen Diözesanbischofs oder einer Partikulärsynode war aber verhältnismäßig leicht als Bedingung durchzusetzen, bevor sich ein Geistlicher zu dem liturgischen Akt einer Elevation oder Translation bereit fand.

Ein regelrechtes "Verfahren" zur Heiligsprechung ist damit noch nicht gegeben. Wohl scheint die Vorlage der Lebensbeschreibung des Erkorenen herkömmlich zu werden, um die kirchlichen Instanzen des Näheren über sein Leben zu unterrichten; auch werden Nachforschungen über die Glaubwürdigkeit der Angaben hier und da erwähnt.Völlig ungeregelt und willkürlich war bis ins ausgehende 10. Jahrhundert die Anteilnahme des Papsttums an den Heiligsprechungen. Nachdem im Jahre 993 erstmals päpstlich ein Kult für Bischof Ulrich von Augsburg bestätigt wurde, muss sich im Laufe des 11. Jahrhunderts die Meinung mehr und mehr durchgesetzt haben, die päpstliche Genehmigung für die Verehrung eines neuen Heiligen sei zu dessen höherer Ehre und zu weiter Verbreitung seines Kults nicht nur möglich und wünschenswert, sondern überhaupt notwendig.

Die Lebensläufe der Heiligen werden mit Legenden angereichert.

Sehr bald nach ihrem Tode, häufig schon vor ihrer Kanonisierung, werden die historischen Lebensläufe der Verehrten mit legendenhaften Zusätzen angereichert. Die besonderen Verehrer des Heiligen, insbesondere die Betreuer der Kultstätte, legten häufig ihre Ehre darein, ihren Heiligen durch Neufassung und Verbreitung seiner Vita und Legenden und durch Weitererzählung der an seiner Kultstätte geschehenen Mirakel populär zu machen und seinen Kult immer weiter auszubreiten. Legenden und Mirakelerzählungen können dann zu regelrechten Propagandaschriften werden.

Die historisch-individuellen Züge eines Heiligen werden von der gängigen Vitenliteratur stark stilisiert, verzeichnet oder gar frei erfunden, denn die Legende kann, darin der Heldensage verwandt, anonyme Heldentaten christlicher Standhaftigkeit und unbeugsamen Glaubens zu Heiligengestalten verdichten. Der Hagiograph beschreibt seinen Helden vielfach als geschichtslosen Idealtypus, ausgestattet mit einem festen Bestand an Tugenden und Wundern, die beliebig von einem Heiligen auf den anderen übertragen werden können. Dabei beschränkte man sich nicht allein auf gelegentliche formale oder inhaltliche Entlehnungen, selbst ganze Lebensläufe ließen sich versetzen.

Was versteht das Mittelalter unter "Wahrheit"?

Viele Hagiographen griffen zur Feder, um - guten Glaubens - wieder an eine unterbrochene Tradition anzuknüpfen, um ihre fehlenden Teile zu ergänzen oder die persönlich als wahr geglaubten Wundertaten des Klostergründers, aus Mangel an schriftlichen Zeugnissen, durch die Phantasie nachzubilden. Geschichte wurde also nicht um der Geschichte willen geschrieben oder gelesen, sondern um ihres mahnenden, warnenden, weisenden Gehaltes willen.

Die Legende ist keinesfalls ohne Geschichtsbezug, aber sie befasst sich mit den erlebten Ereignissen in anderer Weise, als es die nur registrierende Erinnerung tut. Die Geschichtsforschung ist bestrebt, so viele Details wie nur möglich zu sammeln. Beispielsweise registriert sie alle erhalten gebliebenen "libelli" und kann deshalb Namen nennen und genaue Auskunft darüber geben, wie diese Bescheinigungen unterschrieben, gegengezeichnet und datiert worden sind.

An solchen Vorgängen und Details ist die Legende qua Gattung nicht interessiert. Ihr geht es um eine Schilderung historischer Vielfalt in einer symbolhaften Verdichtung, durch die die erfahrene Zeitgeschichte ihre gläubige Deutung gewinnt. Die Legende übersetzt also die Summe der Erlebnisse auf eine Sprachebene "letzter, nicht weiter teilbarer Einheiten" (Andre Jolles). Wenn es heißt: Ein Rad mit scharfen Klingen, so ist damit kein konkretes Folterinstrument gemeint, vielmehr die Summe aller körperlichen und seelischen Qualen, welche die Endlosigkeit des Rades wirksam zum Ausdruck bringt. Wenn es heißt: Eine Stimme aus dem Himmel, so steht diese Wendung für allen Trost, den der Himmel zu spenden vermag.

Legenden sind Nachfolgegeschichten.

Es wurde Brauch in der christlichen Kirche, am Jahrestag der Heiligen beim Gottesdienst oder während der Klostermahlzeit die Lebens- und Leidensgeschichte des betreffenden Märtyrers oder Heiligen zu verlesen. Die Heiligenlegende bietet ein sittliches Programm, eine religiöse Idee.

Wenn wir die historische Wahrhaftigkeit der Autoren auch in Zweifel ziehen müssen, so steht ihre ehrliche Absicht doch nicht in Frage. Es ging ihnen nicht darum, wahre Geschichten zu erzählen, sondern eine Sittenlehre zu bieten, die gläubig aufzunehmen und in jedem Falle wahr ist. Das die Legende errichtende Interesse ist ein moralisches, was in vergleichbarer Weise für keine andere Gattung gilt. Es geht in ihr nicht um ethische Erörterungen, sondern um ein Imitabile, also ein Vorbild, welches die Legende zur Nachahmung, Nacheiferung und Nachfolge empfiehlt. Deshalb kann man Legenden auch als Nachfolgegeschichten bezeichnen.Metallschnitt des Hubertus

Entsprechend ihrer Ausrichtung auf ein Imitabile, geht es der Legende nur um eine einzelne vorbildliche Handlung, in der sich bisweilen komplexe biographische oder zeitgeschichtliche Erfahrungen symbolhaft verdichten. Über dieses Imitabile, das die Legende errichtet, fragt sie aber nie hinaus. Es liegt jenseits des gattungsbedingten Interesses, was davor oder danach geschah.

Legenden haben danach die Funktion, Gestalten mit exemplarischem Lebenswandel und sichtbarer Begnadung durch Gott den Menschen als nachahmenswerte Vorbilder und Unterpfand überirdischer Hilfe vor Augen zu stellen. Damit geben sie der hilfebedürftigen Menschheit religiösen Anreiz, Mut zum Wagnis des Glaubens und Trost in Anfechtung und Not. Sie wollte erbauen und Leitbilder richtigen Handelns geben. Die Legende will nicht eine Gestalt vorstellen, die in früheren Zeiten "wirklich" gelebt hat. Sie macht göttliche Wunder und vorbildliche Handlungen an der Figur eines christlichen Helden fest. Sie können daher beliebig von einen Heiligen auf den anderen übertragen werden.

Abb.: Hl. Hubertus, Metallschnitt von 1470, Graphische Sammlung Albertina, Wien.

Was wissen wir über den historischen Hubertus?

Am 13. Mai 706 taucht ein gewisser Chuchobertus episcopus in der Zeugenliste einer Schenkungsurkunde Pippins d. M. und seiner Frau Plektrud für die Abtei Echternach auf. Dieser Bischof Chuchobertus ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der nachmalige heilige Hubertus.

Aufhorchen lässt die Stellung des Namens in der Zeugenliste, der als vierter nach den Namen des Stifterehepaares und dessen Sohn Drogo rangiert. Daraus wird man schließen dürfen, dass Bischof Hubertus in einem besonderen Verhältnis zu Pippin und Plektrud gestanden haben muss. Plektruds Schwester Bertrada d. Ä. war Mutter des Grafen Charibert von Laon, ihre Enkelin Bertrada d. J. war die Mutter Karls des Großen.

Pippin d.M. konnte durch seine Heirat mit Plektrud eine starke Stellung im Gebiet zwischen Mosel, Rhein und Maas gewinnen. Diese Tatsache trug wesentlich zum Aufstieg der Arnulfinger bei. Pippin selbst war ein Enkel Arnulfs von Metz. Nach dem Tode Pippins d. M. am 16. Dezember 714 übernahm Karl, dem man später den Beinamen "Martell" (Hammer) gab, die Macht und die Führung des arnulfingischen Hauses. Er war Vater Pippins d. J. und Großvater Karls des Großen.

Schon diese wenigen Namen und genealogischen Verbindungen zeigen, dass Bischof Hubertus in enger verwandtschaftlicher Beziehung zur höchsten Reichsaristokratie gestanden haben muss, deren Mitglieder sich bleibende Verdienste um die Christianisierung des Landes und den Landesausbau erworben haben. Wir sehen ihn in enger Verbindung mit den Karolingern.

Das Geburtsjahr des Hubertus, um 655, kann nur erschlossen werden. Er folgt zwischen 703 und 705 seinem Lehrer, dem heiligen Lambertus, nach dessen Ermordung auf den Bischofsstuhl von Tongern und Maastricht. Wahrscheinlich im Jahre 718 übertrug Hubertus die Gebeine seines Vorgängers, die bisher in Maastricht geruht hatten, nach Lüttich, den Ort seines Martyriums. Dort ließ der neue Bischof eine Kirche zu Ehren des hl. Lambertus und eine zu Ehren des hl. Petrus errichten. Um diese Zeit verlegte er seinen eigenen bischöflichen Sitz von Maastricht nach Lüttich.

Seine Sorge galt der Mission und der Festigung der kirchlichen Strukturen in seiner Diözese, vor allem im Raum der Ardennen und in Brabant. Dies konnte gewiss nur im Zusammenwirken mit den politischen Kräften und den großen Familien der Zeit gelingen.

Dem Bericht seines ersten Biographen zufolge starb Hubertus am 30. Mai 727 auf einer Reise in Tervueren und wurde in der Lütticher St. Petrus-Kirche beigesetzt.

Seine kirchenpolitische Bedeutung, in Verbindung mit der verwandtschaftlichen Beziehung zum karolingischen Herrscherhaus, führt zur "Erhebung" seiner Gebeine am 3. November 743 in Gegenwart des Hausmeiers Karlmann, des Sohnes von Karl Martell. Damit war nach damaliger Auffassung die Heiligsprechung vollzogen. Als Festtag des heiligen Hubertus gilt allgemein der 3. November, der Tag seiner Elevation.

Altveus, Abt des Klosters Andage (Andain, Andagium, Andainum) in den Ardennen, erbat 822 vom Bischof Walcaud von Lüttich die Erlaubnis, in seiner Abteikirche die Reliquien des hl. Hubertus unterzubringen, um das geistige Prestige von Andage zu heben und der Abtei Einkünfte aus Wallfahrten und Zuwendungen zu ermöglichen. Gleichzeitig wurde damit der Einfluss des Bischofs in einer Randzone der Diözese vergrößert.

Am 21. September 824 wurden die Gebeine in Lüttich nochmals erhoben und kamen am 30. Mai 825 in der Benediktinerabtei Andage an, der man bald den Namen des Heiligen gab, Saint Hubert.
Abtei St. Hubert

Abb.: Gesamtansicht der Abtei St .Hubert nach einer Zeichnung um 1650.

Das Rätsel um die Gebeine des Heiligen

Nach der Elevation in Lüttich und der Translation nach Andagium ruhten sie seit dem 13. Jahrhundert in einem silbervergoldeten Reliquienschrein, der, mit kostbaren Edelsteinen besetzt, mitten in der Abteikirche von Saint Hubert auf einem Kreuzaltar stand.

Im Laufe der Jahrhunderte hörten die Mönche nicht auf zu behaupten, dass sie den ganzen Körper des Heiligen in ihrem Schrein bewahrten. Noch 1515 sollen die Gebeine unversehrt gewesen sein, wie aus einem Schreiben der Mönche an Papst Leo X. hervorgeht, obwohl schon im 15. Jahrhundert andere Kirchen behaupteten, ebenfalls Reliquien des Heiligen zu besitzen.Hochaltar der Abteikirche

Nachdem 1525 der kostbare Schrein einen Klosterbrand gut überstanden hatte, soll er 1568 von herumstreifenden Hugenotten versteckt worden sein, wahrscheinlich in den Mauern der Kirche. Die Hugenotten entfachten damals einen Brand in der Abtei, und es ist anzunehmen, dass die Gebeine des hl. Hubertus dabei auch Schaden nahmen; denn zwei Jahre später wurde der wertvolle Schrein des Bischofs vom damaligen Abt verkauft. Vielleicht sah man ihn zur Aufbewahrung der Überreste des Heiligen als zu groß an.

Abb.: Chor der Abteikirche St. Hubert, Blick auf den Hochaltar.

Durch Zufall soll 1618 bei Reparaturen an der Kirchenfassade die damalige Begräbnisstätte des Heiligen wiederentdeckt und eine letzte Veränderung der Lage des Leichnams vorgenommen worden sein. Aber auch jetzt erfolgte keine genaue Prüfung des Zustandes der Reliquien, was möglicherweise darauf hinweist, dass sie, wenn überhaupt zu Hubertus gehörend, nicht mehr unversehrt waren. Auch erging seitdem keine Bestätigung der Ungeteiltheit des Leichnams mehr. Allgemein wird angenommen, dass sie sich noch innerhalb der Mauern der ehemaligen Abteikirche befinden.

Nach anderer Auffassung soll 1796 im Schloss Heltorf, Kreis Düsseldorf, ein Augustiner-Chorherr auf der Durchfahrt einen Sarg abgestellt und diesen am nächsten Tag und auch später nicht abgeholt haben. Zum Inhalt des Sarges soll er keine Aussage gemacht haben. Größe und Ausführung des Sarges ließen die Vermutung aufkommen, dass er aus dem Kloster Saint Hubert in den Ardennen stamme und die Gebeine des heiligen Hubertus beherberge.

Admiral Graf v. Spee, Mitglied der Familie des Schlossbesitzers, veranlasste 1910 eine Untersuchung des Leichnams bei der Universität Köln, ohne dass der sichere Nachweis geführt werden konnte, dass es sich tatsächlich um die Gebeine von St. Hubertus handelt. Der Onkel des jetzigen Schlossherrn, Wilderich Graf v. Spee, der von 1887 bis 1967 lebte, veranlasste, dass der Sarg in einen Nebenraum der Schlosskapelle verbracht wurde. Dort befindet er sich in einer schlichten Ummauerung, die ein schmiedeeisernes Gitter mit der Inschrift "INCOGNITI CORPUS" trägt.

Eine dritte Vermutung über den Verbleib der Gebeine des Heiligen geht dahin, dass in napoleonischer Zeit der letzte Abt von Saint Hubert den Leichnam an einen unbekannten Ort verbringen ließ und darüber verstarb.

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